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Rechte
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Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Informationen gemäß Telemediengesetz (TMG)
Leuthäuser & Scharfe Sanitär- und Heizungs GmbH Buckower Damm 30, 12349 Berlin Tel.: +49 (0)30 7017 335-0 E-Mail: info@baederspass.de
Die Leuthäuser & Scharfe Sanitär- und Heizungs GmbH wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Ralf Leuthäuser, Timo Leuthäuser und Stefan Scharfe.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HRB 72615 USt.-IdNr.: DE 203734285 Handwerkskammer Berlin Eintrag in der Handwerksrolle unter der Nr. 0066099
Datenschutzbeauftragter: In unserem Unternehmen sind nicht mehr als zehn Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
Unserer Firma liegt eine gültige FA-Bescheinigung gemäß §48b Absatz 1 Satz 1 des EStG vor
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für den von uns auszuführenden Auftrag des Auftraggebers sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Angebote und Unterlagen
Unsere Angebote, Kalkulationen, Pläne, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags hat der Auftraggeber die Unterlagen sowie Kopien auf Verlangen unverzüglich herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz.
III. Preise
- Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn-und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
- Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
IV. Zahlungsbedingungen und Verzug
- Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind unverzüglich und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
V. Abnahme bei Werkvertrag
Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
VI. Haftung auf Schadensersatz
Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur
a.
im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
b.
bei Vorliegen von Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat;
c.
im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
d.
im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
e.
für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten); im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
VII. Mängelrechte – Verjährung
- Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
- Werkvertragliche Mängelansprüche des Auftraggeber verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk,
a.
im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten)
b.
oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs-oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bau-werksarbeiten zählen würden, nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
- Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren die Mängelansprüche des Auftraggeber in einem Jahr ab Abnahme bei Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Einbau-, Erneuerungs-oder Umbauarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten nach Art und Umfang keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes haben.
- Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggeber oder Dritter oder durch normale bestimmungsgemäße Abnutzung entstanden sind.
- Kommen wir einer Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und
a.
gewährt der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder
b.
liegt ein von uns zu vertretender Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Auftraggeber diesbezüglich schuldhaft gehandelt oder
c.
liegt ein von uns zu vertretender Mangel am Werk objektiv nicht vor und ist der Auftraggeber durch die Mangelüberprüfung bereichert, hat der Auftraggeber die Aufwendungen zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.
VIII.
Versuchte Instandsetzung werden wir mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht Instand gesetzt werden, weil
a.
der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b.
der Fehler trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die uns entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in unseren Verantwortungs-oder Risikobereich fällt
IX.
Eigentumsvorbehalt Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behalten wir uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
X.
Alternative Streitbeilegung Wir sind nicht bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung für Dienst bzw. Werkverträge
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Leuthäuser & Scharfe Sanitärund Heizungs GmbH, Buckower Damm 30, 12349 Berlin, info@baederspass.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Thorsten Heideck, Heideck-Fotografie
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Konzept, Gestaltung und Programmierung
Tack Design GmbH, Büro für visuelle Kommunikation